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Kontakt

 

Markt Simbach

Eggenfeldener Str.1
94436 Simbach
Telefon: 09954 9308-0
Fax: 09954 9308-20
E-Mail:

 

Öffnungszeiten Rathaus:
Von Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 13.15 - 18.00 Uhr

 
 
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Reisepass - Zweitpass


Allgemeine Informationen

Voraussetzungen
Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:

  • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel. Wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa brauchen Sie einen zweiten Reisepass. 

  • Sie möchten in ein Land reisen, das Ihnen möglicherweise die Einreise verweigert, weil Sie in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden. Beispielsweise verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben
     

Nicht als berechtigtes Interesse gelten:

  • allgemeine Begründungen

  • häufige Auslandsreisen alleine

  • dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist. 


ACHTUNG:  Auch wenn Sie schon im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung erneut nachweisen.
Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Passbehörde.

 

Verfahrensablauf
Sie müssen den Zweitpass persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und die Gründe für Ihren Antrag schriftlich darlegen. 
Als Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können Sie einen Reisepass in Deutschland beantragen. Dazu müssen Sie sich an die Passbehörde wenden, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten. Den Antrag können Sie auch bei der Auslandsvertretung stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung bestimmt das Auswärtige Amt.


Der Zweitpass hat eine Gültigkeit von 6 Jahre. 


Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen, jeweils ein flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers.

 

 

Hinweis:
Versuchen Sie, durch unrichtige Angaben einen Zweitpass zu erhalten, müssen Sie mit einer Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro rechnen.
 

 



 


Notwendige Unterlagen

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis

  • ein aktuelles biometrisches Passbild im Format 45x35mm, im Hochformat ohne Rand

  • schriftliche Begründung für den Antrag des Zweitpasses

  • Nachweis über das berechtigte Interesse, wie z.B: schriftliche Bestätigung Arbeitgeber, Buchungsbestätigung oder Flugtickets. 

 

Achtung: Bei der Erstausstellung (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) können weitere Unterlagen erforderlich sein (zum Beispiel Personenstandurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden). Entsprechendes gilt für eine weitere Ausstellung, wenn Sie bei der Erstausstellung nur einen vorläufigen Nachweis über die Deutscheneigenschaft vorgelegt haben (zum Beispiel Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes). Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.


Gebühren

Der Zweitpass:  70,00 Euro 

(Gültigkeit: 6 Jahre)


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt

 

Anita Baumgartner
Telefon (09954) 9308-14

Regina Kettl
Telefon (09954) 9308-22


Formulare

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