Kontakt
Markt Simbach
Eggenfeldener Str.1
94436 Simbach
Telefon: 09954 9308-0
Fax: 09954 9308-20
E-Mail:
Öffnungszeiten Rathaus:
Von Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 13.15 - 18.00 Uhr
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Ab dem 01.11.2015 ist bei der Anmeldung des Wohnsitzes eine sog. Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Das Formular finden Sie unten als PDF
Erklärungen zur Wohnungsgeberbestätigung:
Wohnungsgeber ist, wer einem anderen die Wohnung tatsächlich und unmittelbar zur Benutzung überlässt.
Der Eigentümer/Vermieter ist Wohnungsgeber der Personen, denen er den Wohnraum direkt entgeltlich (Mieter) oder unentgeltlich (z.B. zuziehende Familienangehörige, Lebensgefährten, etc.) zur Verfügung stellt.
Der Mieter ist Wohnungsgeber der Person(en), die er in die von Ihm gemietete Wohnung aufnimmt.
Bei Bezug einer Wohnung/Haus durch den Eigentümer selbst, erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.
Inhalt der Wohnungsgeberbestätigung:
Der Wohnungsgeber bestätigt mit der komplett aufgefüllten und unterschriebenen Wohnungsgeberbestätigung rechtsverbindlich, dass
die aufgelistete(n) Person(en)
tatsächlich
zu dem angegebenen Datum (nicht das Datum der Bezugsfertigkeit des Wohnraums oder des vertraglichen Beginns des Mietverhältnisses!)
in die Wohnung eingezogen ist/sind.
Personen, bei denen ein Familienverband (Ehe oder Kindschaftsverhältnis) besteht, kann eine gemeinsame Bescheinigung ausgestellt werden. Einzelpersonen (auch unverheiratete Paare) benötigen je eine separate Bescheinigung.
Anita Baumgartner
(09954) 9308-14