Kontakt
Markt Simbach
Eggenfeldener Str.1
94436 Simbach
Telefon: 09954 9308-0
Fax: 09954 9308-20
E-Mail:
Öffnungszeiten Rathaus:
Von Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 13.15 - 18.00 Uhr
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Abmeldung:
Seit 01.06.2004 ist eine Abmeldung nicht mehr erforderlich, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und eine neue bisher nicht gemeldete Wohnung im Bundesgebiet beziehen. Es reicht die Anmeldung am neuen Wohnort.
Eine Abmeldung ist weiterhin erforderlich bei einem Wegzug ins Ausland oder einem Wegzug in eine bereits bestehende Wohnung im Bundesgebiet.
In diesem Fall sind Sie verpflichtet, sich innerhalb zwei Wochen nach dem Wegzug bei uns abzumelden. Diese gesetzliche Verpflichtung erfüllen Sie nach Abgabe eines vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Meldescheines. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die vorgenannte Frist nicht überschreiten. Andernfalls stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Verpflichtung zur Abmeldung dem gesetzlichen Vertreter. Für Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt die Meldepflicht dem Betreuer. Bis auf oben genannte Ausnahmen ist die Unterschrift unter dem Meldeschein persönlich zu leisten.
Auf Verlangen haben Sie der Meldebehörde die erforderlichen Auskünfte zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters zu erteilen, die zum Nachweis erforderlichen Unterlagen (z.B. Personalausweis, Personenstandsurkunden) vorzulegen und bei der Meldebehörde persönlich zu erscheinen.
Die Ausweisdokumente (Wohnort und Anschrift) werden dann bei der Anmeldung in der neuen Wohngemeinde entsprechend geändert.
Die Abmeldung bei der Meldebehörde befreit Sie nicht von der Verpflichtung, ggf. auch anderen Behörden (z.B. der Kraftfahrzeugzulassungsstelle) Ihren Wohnungswechsel mitzuteilen
Anita Baumgartner
(09954) 9308-14
Regina Kettl
(09954) 9308-22