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Kontakt

 

Markt Simbach

Eggenfeldener Str.1
94436 Simbach
Telefon: 09954 9308-0
Fax: 09954 9308-20
E-Mail:

 

Öffnungszeiten Rathaus:
Von Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 13.15 - 18.00 Uhr

 
 
Bayern vernetzt
 
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Gebühren auf einem Blick

Steuern, Abgaben und Gebühren

Hebesätze bis 2021

Grundsteuer A: 380
Grundsteuer B: 380
Gewerbesteuer: 360

 

Hebesätze seit 2022

Grundsteuer A: 360
Grundsteuer B: 360
Gewerbesteuer: 340

 

Verwaltungsgebühren:

 

Standesamt:

  • Anmeldung der Eheschließung: individuell ab 55,00 Euro

  • Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten 70,00 Euro

  • Ehefähigkeitszeugnis: individuell ab 50,00 Euro

  • beglaubigte Abschrift aus Personenstandseinträgen: 12,00 Euro

  • Bescheinigungen und Urkunden: 12,00 Euro

  • Ahnenforschung: wird nach Aufwand berechnet

  • Namensänderung: 25,00 Euro

  • Kirchenaustritt: 25,00 Euro

  • Eidesstattliche Versicherung individuell ab 25,00 Euro

  • Kopie: 0,50 Euro

 

Meldeamt:

  • Personalausweis ab 24 Jahren:  37,00 Euro

  • Personalausweis bis 24 Jahren: 22,80 Euro

  • Meldung des Verlustes mit Sperrung im Sperrregister: kostenlos

  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro

  • vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro

  • Reisepass (bis 24 Jahre), 6 Jahre gültig: 37,50 Euro
    - als Express: 69,50 Euro
    - mit 48 Seiten: 59,50 Euro
    - mit 48 Seiten als Express: 91,50 Euro

  • Reisepass (ab 24 Jahre), 10 Jahre gültig: 60,00 Euro
    - als Express: 92,00 Euro
    - mit 48 Seiten: 82,00 Euro
    - mit 48 Seiten als Express: 114,00 Euro
    ("Express": wird im Normalfall innerhalb von 3 Arbeitstagen von der Bundesdruckerei an das Rathaus geliefert)

  • Kinderreisepass: 13,00 Euro

  • Kinderreisepass Verlängerung, Bildnachtrag: 6,00 Euro

  • Wohnortänderung: gebührenfrei

  • Aufforderung zur Anmeldung (Meldepflicht): 10,00 Euro

  • Wiederholte Aufforderung zur Anmeldung (§ 25 BMG): 15,00 Euro

  • Führerscheinantrag: 5,10 Euro

  • Führungszeugnis: 13,00 Euro

  • Gewerbezentralregisterauskunft: 13,00 Euro

  • Erteilung von Auskünften nach dem Meldegesetz:
    wenn die Auskunft ohne Nachfragen oder Ermittlungen alleine aus dem Melderegister erteilt werden kann: 10,00 Euro                           im Einzelfall wenn Feststellungen durch Nachfragen, Ermittlungen oder durch den Rückgriff auf Meldeunterlagen außerhalb des Melderegisters erforderlich sind oder wenn zu prüfen ist, ob ein berechtigtes Interesse im Sinne des Artikels 34 Absatz 2 Meldegesetz vorliegt: 12,00 Euro

  • Erteilung von Bescheinigungen z. B. Aufenthaltsbescheinigungen: 5,00 Euro

 

Ordnungsamt:

  • Jugendfischereischein:
    Verwaltungsgebühr: 5,00 Euro
    Fischereiabgabe volle Geltungsdauer: 10,00 Euro
    Fischereiabgabe je angefangenes Jahr der Geltungsdauer: 2,50 Euro

  • Fischereischein auf Lebenszeit: (Fischereiabgabe richtet sich nach dem Lebensalter, bei Vollendung des 68. Lebensjahres entfällt die Fischereiabgabe)
    Verwaltungsgebühr: 35,00 Euro
    Fischereischein für 5 Jahre:
    Verwaltungsgebühr: 35,00 Euro
    Fischereiabgabe: 40,00 Euro

  • Gewerbean-, -Ab- oder Ummeldungen jeweils 25,00 Euro

  • Gewerbeauskunft 15,00 Euro